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Vorarlberg- Schutz des Bodenseeufers


Im Herbst 2016 waren wir auch beim Bregenzer Bürgermeister Dipl. Ing. Markus Linhart. Auch dieser hat uns freundlicherweise ein Interview gegeben. In Vorarlberg ist der Schutz der Seeufer im Vorarlberger Straßengesetz verankert. In § 36 (Wegefreiheit am Bodenseeufer) heißt es unter anderem:

Ein 10 m breiter Streifen am Ufer des Bodensees, ausgenommen Bauwerke, darf von Fußgängern auch ohne Einverständnis des Grundeigentümers jederzeit betreten werden, soweit es sich nicht um nach Abs. 2 bewilligte Einfriedungen handelt. Diese Entfernung hat sich nach dem jeweiligen Wasserstand zu richten. Im Bereich dieses Streifens ist es untersagt, den freien Zugang zum Bodensee durch Errichtung von Zäunen oder sonstigen Maßnahmen zu versperren oder zu behindern.


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