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Unsere Forderungen haben gelautet:

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Wir fordern mittels landes- (verfassungs-) gesetzlicher Regelungen:
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1. Ein Verkaufsverbot und Neubebauungsverbot für die im Besitz des Landes Kärnten und seiner Gemeinden befindlichen Seeufergrundstücke,
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2. Die elektronische Erfassung aller im Besitz des Landes Kärnten und seiner Gemeinden befindlichen Seeufergrundstücke,
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3. Die Schaffung eines Fonds und die Widmung der Motorbootabgabe zum Ankauf von Seeufergrundstücken,
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4. Wegefreiheit an den in öffentlicher Hand befindlichen Ufern der Kärntner Seen.
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Begründung
1.
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Der Ausverkauf der Seeufer in Kärnten hat in den letzten Jahren rapide zugenommen. Land und Gemeinden haben die wertvollsten Seegrundstücke privatisiert. An diesen Flächen ist der Seezugang für die Bevölkerung nicht mehr möglich.
 
Der Verkauf von öffentlichen Seegrundstücken geht munter weiter, wie ein aktuelles Beispiel aus der Gemeinde St.Kanzian zeigt, Dort wird gerade der Verkauf eines Seeufergrundstückes mit 4.710 qm öffentlich ausgeschrieben.
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Diese letzten öffentlichen Seegrundstücke (im Besitz des Landes und  der Gemeinden) sollen für immer im Besitz der Allgemeinheit bleiben. Nur ein absolutes Verkaufsverbot kann diese negative Entwicklung stoppen.
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Da sich immer mehr Widerstand gegen die Zerstörung des Landschaftsbildes an den Kärntner Seen bildet, wird auch ein Neubebauungsverbot gefordert.
 
Dieses soll alle öffentlichen Seeufergrundstücke die sich im Besitz des Landes und seiner Gemeinden befinden betreffen .
Damit soll dem Wunsch der Bevölkerung nach unverbauten , naturbelassenen Seeufern Rechnung getragen werden.
 
 
 
2.
 
Die öffentlichen Seeufer gehören uns allen.Die Politik verwaltet diese Flächen lediglich für die Bevölkerung. Es muss daher für jede Bürgerin und jeden Bürger im Internet ersichtlich sein wo sich jedes einzelne dieser öffentlichen Seegrundstücke überhaupt befindet.
 
Diese Flächen (im Besitz des Landes und seiner Gemeinden) sollen auf einen Klick im KAGIS (Kärntner geographischen Informationssystem) abrufbar sein.Auf einen Blick  soll so ersichtlich sein welche Größe diese Flächen haben, deren Widmung etc…
 
 
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3.
 
Hauptkritikpunkt der Urlaubsgäste ist unter anderem der begrenzte Zugang zu den Kärntner Seen. Wir fordern daher, dass wertvolle Seeufergrundstücke für die Allgemeinheit  rückgekauft werden.
 
Ein eigens dafür eingerichteter Fonds  soll Stück für Stück  neue Seeufergrundstücke sichern..
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Mit der Zweckwidmung der Motorbootabgabe (Im Jahr 2017 ca. 1,9 Mio Euro) kann man so jährlich einzelne Grundstücke ankaufen.
 
 
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4.
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Die öffentlichen Seegrundstücke werden von der Bevölkerung nicht nur zum Baden und  schwimmen benutzt .
 
Die Allgemeinheit will die Seeufer auch für vielfältige andere Freizeitaktivitäten nutzen (Radfahren, Fischen, Spazieren, Eislaufen im Winter..etc..).
 
Deshalb ist auch für den freien Zugang zu diesen Grundstücken (die dem Land und den Gemeinden gehören) zu sorgen.
 
Ausgenommen davon sind natürlich geschützte Natur- und Ruhezonen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt.
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