Die Initiatoren des Volksbegehrens:

Die Initiatoren sind die beiden Privatpersonen Ing. Walter Polesnik
und Gerhard Godescha (von links)
Chronik der Ereignisse:
29.Oktober 2020
Am 29. Oktober 2020 fand im Kärntner Landhaus die zweite Ausschusssitzung statt. Mag. Dr. Wolfgang Steiner war online als Auskunftsperson aus Oberösterreich zugeschalten.
Das Land Oberösterreich ließ dem Kärntner Landtagsausschuss die "Gesamte Rechtsvorschrift für Seenschutzverordnung 2003" zukommen.
Weitere Sitzungen werden Corona-bedingt erst Ende Jänner bzw. im Februar stattfinden. Eine endgültige Abstimmung über unsere Forderungen wird es voraussichtlich erst im Sommer 2021 geben.
10. September 2020
Im Sitzungssaal des Kärntner Landhauses fand die erste Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, direkte Demokratie und Petitionen statt. Die beiden Initiatoren Gerhard Godescha und Ing. Walter Polesnik waren dazu als Auskunftspersonen geladen. Auf deren Vorschlag hin waren auch Ferdinand Vouk, Bürgermeister der Marktgemeinde Velden am Wörthersee und Mag. Gernot Memmer, Geschäftsführer der Kohl & Partner Hotel und Torismus Consulting eingeladen.

Von links: Initiator Ing. Walter Polesnik, Initiator Gerhard Godescha, Mag. Gernot Memmer, Bgm. Ferdinand Vouk.
07. bis 13 Juli 2020
Es ist soweit!
Vom 07. bis 13. Juli 2020 fand die Eintragungswoche statt. Eine Woche lang konnten die Menschen auf allen 132 Gemeindeämtern in Kärnten unser Seenvolksbegehren unterschreiben.
Es war das erste landesweite Volksbegehren in Kärnten seit 32 Jahren und das erste, das wirklich von zwei Privatpersonen initiiert wurde.
Insgesamt 11700 Kärntnerinnen und Kärntner haben für ein Verkaufsverbot der öffentlichen Seeufergrundstücke unterschrieben.
Das Seenvolksbegehren muss jetzt vom Kärntner Landtag behandelt werden!

April 2020
Die Landeswahlbehörde hatte den Termin für die Eintragungswoche vom 21. bis 27. April 2020 festgelegt. Leider kam dann die Corona-Pandemie dazwischen und der Termin musste verschoben werden. Dafür musste der Landtag auch extra eine Gesetzesänderung im Kärntner Volksbegehrensgesetz beschließen.
16. Dezember 2019
Am 16 Dezember 2019 haben wir die gesammelten Unterstützungserklärungen (genau 7558) bei der Landeswahlbehörde in Klagenfurt abgegeben. Diese hatte nun einen Monat lang Zeit zu prüfen, ob formal alles in Ordnung war. Der Termin für die Eintragungswoche wurde erst danach festgelegt. 7500 Unterschriften sind für eine Behandlung im Landtag notwendig. Wir hatten bereits vor der eigentlichen Eintragungswoche die erforderliche Anzahl an Unterschriften gesammelt.
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Jänner 2018 bis Dezember 2019
Jedes Bundesland hat auf Landesebene ein eigenes Volksbegehrensgesetz.In Kärnten kann man Volksbegehren weder elektronisch noch mit der Handysignatur unterzeichnen. Das wurde rechtlich noch nicht umgesetzt (lt. Kärntner Volksbegehrensgesetz).
Dieser Umstand führte dazu, dass wir von Jänner 2018 bis Dezember 2019 die Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren direkt vor den Gemeindeämtern sammeln mussten. Eine sehr mühsame Prozedur, denn jede einzelne Unterstützungserklärung musste auf dem Gemeindeamt mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden und wurde anschließend wieder an uns übergeben.Zusätzlich wurden uns diese von Unterstützen per Post zugesendet.

In den letzten zwei Jahren haben wir so insgesamt 190 Tage vormittags von 8 bis 12 Uhr vor den Gemeindeämtern verbracht.
In dieser langen Zeit haben wir
mit tausenden Menschen
gesprochen.
Der Großteil der Bevölkerung ist über die Untätigkeit der Politiker verärgert und fordert ebenfalls, dass der Ausverkauf der Seegrundstücke an Private endlich gestoppt wird!
So haben wir ein breites Stimmungsbild aus der Bevölkerung erhalten.
Das schafft keine Meinungsumfrage!