top of page

Die Initiatoren des Volksbegehrens:

IMG_20200603_152459-1-vz_edited.jpg
Die Initiatoren sind die beiden Privatpersonen  Ing. Walter Polesnik
und Gerhard Godescha (von links)
Chronik der Ereignisse:
EPILOG

Die Gesetze zum SeenVBG wurden vom Kärntner Landtag im Juli 2022 in voranstehender Form beschlossen. Die Initiatoren waren mit der Umsetzung der Forderungen des Volksbegehrens in einigen wichtigen Punkten nicht einverstanden, es stand aber nicht in ihrer Macht mehr durchzusetzen.

Das SeenVBG war ein großer Erfolg für die direkte Demokratie. Keiner konnte sich vorstellen, dass die Initiative von zwei Personen mit Unterstützung von einer Handvoll Helfer zu Gesetzesänderungen und einer Ergänzung der Staatszielbestimmung führt.

Die Verwendung der Motorbootabgabe und die Erfassung der öffentlichen Seeufergrundstücke im KAGIS wurden umgesetzt.

Bei den "öffentlichen" Seeufergrundstücken blieben die Gemeinden außen vor und ein Neubebauungsverbot wurde sofort abgelehnt. 
Bemerkung: uns liegt ein Gutachten von Prof. Bußjäger vor, das aussagt, dass das Land sehr wohl den Gemeinden Vorgaben machen könnte. Dafür war kein politischer Wille erkennbar.

Die beschlossenen Gesetze sind aber gültig und es sollte der Bevölkerung kein Schutz vorgegaukelt werden, den sie nicht hergeben.

Viele Inserate der politischen Parteien zu den Gesetzen zum Volksbegehren sind irreführend. Z. B. in einem SPÖ Inserat die Aussage von LH Kaiser: "Kein Verkauf mehr von öffentlichen Seegrundstücken".
Das "KEIN" stimmt doppelt nicht:
















Die Seegrundstücke im Gemeindebesitz sind nicht erfasst, sie sind die überwiegende Mehrheit. Für sie hat sich nichts geändert, außer der Staatszielbestimmung, die aber nicht einklagbar ist.
Wir werden in der nächsten Zeit sicher erleben, dass so manche Gemeinde weiter Seeufergrundstücke verkaufen wird. zurzeit gibt es Gerüchte um einen Verkauf von "Alt Wien" in Keutschach.

Im Landesgesetz (Mit KBV) sind lediglich etwa 5 bis 10 Seegrundstücke (um mehr geht es nicht), die jetztetwas besser geschützt sind. Ein Verkauf geht nur mit Zustimmung der Landesregierung, ist also prinzipiell noch immer möglich. Selbstverständlich kann die Landesregierung auch wechseln. Ein rechtlicher Schutz (Gesetz) oder demokratischer Schutz (2/3 Mehrheit im Landtag) wurde abgelehnt.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es dem Land Kärnten nicht wert ist, 5 bis 10 Seeufergrundstücke für seine Bevölkerung nachhaltig (außerhalb der rein politischen Handlungsmacht) zu schützen.

LH Kaiser betont, dass eine unter ihm geführte Regierung keine Seeufergrundstücke mehr verkaufen wird und LR Gruber weist auch darauf hin, dass unter seinem Einfluss die KBV keinen Quadratmeter Seegrund verkauft hat.

Das ist erstmal gut, aber Personen und Parteien können wechseln und daher sind solche Aussagen keine Garantie für die Zukunft. In einer Demokratie bestimmen Gesetze die Regeln, an die sich auch die jeweils Regierenden halten müssen.

Abschließend sei bemerkt, dass durch das SeenVB ein Grundstein für den Umgang mit unserer herrlichen Landschaft gelegt und diese Thematik sensibilisiert wurde.
Um die Aussage "Kein Verkauf mehr....."zu realisieren hat die Politik noch eine Menge Arbeit vor sich. Das sollte die Politik in naher Zukunft auch umsetzen!

 
01.Oktober 2022

Nach Überprüfung durch den Bund sind die Gesetze ab 01.10.2022 in Kraft getreten.







































 
21.Juli 2022

Einleitend gab es die Stellungnahmen von Vertretern der politischen Parteien. Alle Redner haben sich bei den Initiatoren des Volksbegehrens bedankt.
Ein gesetzliches Verkaufsverbot wurde nicht beschlossen. Ein Verkauf von Seeufergrundstücken im Besitz des Landes oder landeseigener Gesellschaften bedarf der Zustimmung der Landesregierung und ist daher auch weiterhin möglich.
Die FPÖ hat ihren Standpunkt für eine bessere Absicherung nochmals vorgetragen (Verkauf nur mit 2/3 Mehrheit des Landtages). Sie wollte aber den übrigen Punkten zustimmen.
Es gab eine Unterbrechung zur Klärung, ob nur zu Teilen der Gesetzesvorlage zugestimmt werden kann.
Das war nicht möglich, daher hat die FPÖ als einzige Partei gegen die Gesetzesvorlage insgesamt gestimmt.
Die erforderliche 2/3 Mehrheit für die Gesetzesänderung war aber gegeben.
14.Juli 2022

Eine Woche vor der entscheidenden Landtagssitzung gab es nochmals eine Ausschusssitzung im Landtag, in der voranstellende Forderungen nochmals vorgetragen und diskutiert wurden. Es sollten noch Änderungen einfließen.
11. Juli 2022

Die Initiatoren, Frau Brigitte Nachbar und Herr Dipl.Ing. Markus Reicher haben Stellungnahmen zum Entwurf der Gesetze eingebracht.
04. Juli 2022

Weitere Besprechung zu diesem Thema im Wappensaal des Kärntner Landtages.
Teilnehmer: Landtagspräsident Ing. Reinhart Rohr, ÖVP Klubobmann Mag. Markus Malle, SPÖ-Klubobmann-Stellvertreter Andreas Scherwitzl, Mag. Dr. Edmund Primosch Abt. 1 OE Verfassungsdienst, Mag. Markus Preiml Fachreferent für Raumordnung, juristische Angelegenheiten, Mag. Bernhard 
Turin Büroleiter Stv., Büro LH. Kaiser.
Seitens des Kärntner Seen-Volksbegehrens: Gerhard Godescha, Ing. Walter Polesnik, Frau Brigitte Nachbar und Herr Dipl. Ing. Markus Reicher.

Den Initiatoren ging es im Wesentlichen um folgende Punkte:
- In der Ergänzung zur Landesverfassung fehlt in u.g. Entwurf der "ERHALT" aller Seegrundstücke, die im Besitz des Landes Kärnten oder landeseigener Gesellschaften sind.

-Zur Änderung des Gesetzes über die Kärntner Beteiligungsgesellschaft fehlt ebenfalls der Erhalt dieser Seegrundstücke.
Desweiteren sollte die KBV Seeufergrundstücke bis zu einem Wert von 100.000 € quasi frei verkaufen können. Es wurde nochmals vorgetragen, dass ein Verkauf gesetzlich untersagt sein sollte.

- Die Motorbootabgabe sollte allein für den Ankauf von Seeufergundstücken verwendet werden.

 
14.Juni 2022

Begutachtungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Kärntner Landesverfassung, das Gesetz über die Kärntner Beteiligungsverwaltung und das Kärntner Motorbootabgabegesetz 1992 geändert werden.

Die Gesetzestexte wurden für Stellungnahmen veröffentlicht - Frist 4 Wochen.
Gesetzestexte:






















































 
27. Mai 2021

Der Kärntner Landtag hat folgenden Beschlussentwurf einstimmig gefasst:
Beschlussentwurf zum Kärntner Seenvolksbegehren:
Die Intention des Kärntner Seenvolksbegehrens wird zur Kenntnis genommen und die Landesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu treffen:

1. Das Land Kärnten soll in der Kärntner Landesverfassung in Form einer Staatszielbestimmung ein klares Bekenntnis zum Erhalt aller Seegrundstücke abgeben, die im Besitz des Landes oder im Besitz von landeseigenen Gesellschaften stehen.


2. Bei der Nutzung von Seegrundstücken, die im Besitz des Landes Kärnten oder seiner landeseigenen Gesellschaften stehen, hat künftig ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen öffentlicher Zugänglichkeit , Naturschutz, touristischen Interessen und Raumplanung vorzuherrschen.

3. Die Motorbootabgabe ist mit einer Zweckwidmung künftig für den Ankauf von Seeliegenschaften aus Privat- oder Gemeindeeigentum und für die Attraktivierung von Seegrundstücken vorzusehen, insbesondere um so einen probaten öffentlichen Zugang herzustellen oder zu sichern.

4. Seitens der Kärntner Landesregierung sollte binnen Jahresfrist sichergestellt werden, dass im Rahmen des Kärntner Geografischen Informationssystems (KAGIS) sämtliche Seegrundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinden und ausgegliederten Gesellschaften, z. Bsp.: Bundesforste, SIG) befinden, entsprechend ausgewiesen werden.

 
16. Mai 2022

Pressekonferenz über den bestehenden Gesetzesentwurf zum Kärntner Seenvolksbegehren in der Villa Lido am Wörthersee.
Teilnehmer: LH Peter Kaiser, LR Daniel Fellner, LR Martin Gruber.

Die Initiatoren waren nicht eingeladen!!
















 
29.Oktober 2020 bis 06. Mai 2021

Am 29. Oktober 2020 fand im Kärntner Landhaus die zweite Ausschusssitzung statt. Mag. Dr. Wolfgang Steiner war online als Auskunftsperson aus Oberösterreich zugeschalten.

Das Land Oberösterreich ließ dem Kärntner Landtagsausschuss die "Gesamte Rechtsvorschrift für Seenschutzverordnung 2003" zukommen.

Corona-bedingt waren zwei weitere Sitzungen am 11.03.2021 und am 06.05.2021 anberaumt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass seitens der Politik die öffentlichen Seeufergrundstücke im Eigentum der Gemeinden nicht erfasst werden sollten. Außerdem wurde das geforderte Neuverbauungsverbot abgelehnt.
 
10. September 2020

Im Sitzungssaal des Kärntner Landhauses fand die erste Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, direkte Demokratie und Petitionen statt. Die beiden Initiatoren Gerhard Godescha und Ing. Walter Polesnik waren dazu als Auskunftspersonen geladen. Auf deren Vorschlag hin waren auch Ferdinand Vouk, Bürgermeister der Marktgemeinde Velden am Wörthersee und Mag. Gernot Memmer, Geschäftsführer der Kohl & Partner Hotel und Torismus Consulting eingeladen.
thumbnail_IMG_20200910_094833.jpg
Von links: Initiator Ing. Walter Polesnik, Initiator Gerhard Godescha, Mag. Gernot Memmer, Bgm. Ferdinand Vouk.
07. bis 13 Juli 2020
​
Es ist soweit!
 
Vom 07. bis 13. Juli 2020 fand die Eintragungswoche statt. Eine Woche lang konnten die Menschen auf allen 132 Gemeindeämtern in Kärnten unser Seenvolksbegehren unterschreiben.
 
Es war das erste landesweite Volksbegehren in Kärnten seit 32 Jahren und das erste, das wirklich von zwei Privatpersonen initiiert wurde.
 
Insgesamt 11700  Kärntnerinnen und Kärntner haben für ein Verkaufsverbot der öffentlichen Seeufergrundstücke unterschrieben. 
​
Das Seenvolksbegehren muss jetzt vom Kärntner Landtag behandelt werden!
​
​
IMG_20200715_171138_resized_20210116_053
April 2020
 
Die Landeswahlbehörde hatte den Termin für die Eintragungswoche vom 21. bis 27. April 2020 festgelegt. Leider kam dann die Corona-Pandemie dazwischen und der Termin musste verschoben werden. Dafür musste der Landtag auch extra eine Gesetzesänderung im Kärntner Volksbegehrensgesetz beschließen.
​
​
16. Dezember 2019
​
Am 16 Dezember 2019 haben wir die gesammelten Unterstützungserklärungen (genau 7558) bei der Landeswahlbehörde in Klagenfurt abgegeben. Diese hatte nun einen Monat lang Zeit zu prüfen, ob formal alles in Ordnung war. Der Termin für die Eintragungswoche wurde erst danach festgelegt. 7500 Unterschriften sind für eine Behandlung im Landtag notwendig. Wir hatten bereits vor der eigentlichen Eintragungswoche die erforderliche Anzahl an Unterschriften gesammelt. 
Jänner 2018 bis Dezember 2019

Jedes Bundesland hat auf Landesebene ein eigenes Volksbegehrensgesetz.In Kärnten kann man Volksbegehren weder elektronisch noch mit der Handysignatur unterzeichnen. Das wurde rechtlich noch nicht umgesetzt (lt. Kärntner Volksbegehrensgesetz).

Dieser Umstand führte dazu, dass wir von Jänner 2018 bis Dezember 2019 die Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren direkt vor den Gemeindeämtern sammeln mussten. Eine sehr mühsame Prozedur, denn jede einzelne Unterstützungserklärung musste auf dem Gemeindeamt mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden und wurde anschließend wieder an uns übergeben.Zusätzlich wurden uns diese von Unterstützen per Post zugesendet.
IMG_20180822_113342_resized_20210116_031
 
In den letzten zwei Jahren haben wir so insgesamt 190 Tage vormittags von 8 bis 12 Uhr vor den Gemeindeämtern verbracht.  

In dieser langen Zeit haben wir

mit tausenden Menschen 

gesprochen.

​

Der Großteil der Bevölkerung ist über die Untätigkeit der Politiker verärgert und fordert ebenfalls, dass der Ausverkauf der Seegrundstücke an Private endlich gestoppt wird!

​

So haben wir ein breites Stimmungsbild aus der Bevölkerung erhalten.

Das schafft keine Meinungsumfrage!

 

September 2017
 
Am 4. September 2017 haben wir in einer Pressekonferenz offiziell den Start unseres "Kärntner Seenvolksbegehrens" bekanntgegeben.
​
Man muss im Vorfeld 2000 Unterstützungserklärungen sammeln, damit man überhaupt einen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehren stellen darf.
​
Es ist das erste Volksbegehren auf Landesebene, das direkt von zwei Privatpersonen initiiert wurde und keine Partei im Hintergrund hat. Die Initiatoren sind Gerhard Godescha und Ing. Walter Polesnik.
​
​
Wir wollten der Kärntner Bevölkerung zeigen, wie der Schutz der Seen in anderen Ländern bereits funktioniert.
​
Dazu haben wir in Vorarlberg den Bregenzer Bürgermeister interviewt und sind anschließend zur 70 Jahre Feier der bayerischen Landesverfassung nach München gefahren. Dort haben wir dann auch die Vizepräsidentin des bayerischen Landtages interviewt. Auch die Situation in Oberösterreich, am Hallstättersee haben wir im Video festgehalten.
​
​
Im folgenden Video stellen wir das Kärntner Seenvolksbegehren und die Situation in den anderen Ländern kurz vor:
​

 27.Jänner 2016
 
Im Jänner 2016 haben wir die Mitglieder des Verfassungsausschusses zu einer Podiumsdiskussion  eingeladen. Gemeinsam diskutierten wir  im Europahaus in Klagenfurt über die vorgeschlagenen Änderungen der Kärntner Landesverfassung.
 
Auch hier haben wir nochmals mit Nachdruck gefordert, dass ein Verkaufsverbot für öffentliche Seeufergrundstücke in der Kärntner Landesverfassung verankert wird. 

Leider hatte die Politik damals noch kein Interesse daran, ein Verkaufsverbot für öffentliche Seeufergrundstücke in der Landesverfassung zu verankern. Siehe Video. Das war für uns der Grund, ein landesweites Volksbegehren zu starten.
November 2014:
 
In eigenen Arbeitsgruppen befassen wir uns schon seit Dezember 2011 mit dem Thema Änderung der Kärntner Landesverfassung. Im November 2014 haben wir unsere Forderungen schließlich zusammengefasst und den Mitgliedern des Verfassungsausschusses per E-mail übermittelt.(Andreas Scherwitzl-SPÖ, Markus Malle-ÖVP, Zalka Kuchling-Grüne).Zusätzlich wurden auch alle 36 Landtagsabgeordneten angeschrieben.
Unter dem folgenden Link finden Sie unsere detailierten Forderungen.

Bereits damals haben wir ein Verkaufsverbot für die im Besitz des Landes Kärnten und seiner Gemeinden befindlichen Seeufergrundstücke gefordert.

 
bottom of page